Mir wurde berichtet, dass rund um den Burgberg viele Katzen seien, welche sich unkontrolliert vermehren würden und krank seien. Dies sei nicht gut für das Tierwohl und könnte auch ein Risiko für Menschen darstellen (Krankheiten, Straßenverkehr). Bisher bin ich davon ausgegangen, dass wir als Gemeinde dagegen nicht viel tun können. Doch ich habe das gefunden:
Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/katzen-in-wesel-ohne-kastrierung-drohen-1000-euro-bussgeld_aid-46832695 und https://www.tasso.net/Tierschutz/Tierschutz-Inland/Kastration-von-Katzen/Katzenschutzverordnungen
Ob dies rechtlich umsetzbar und im Zuständigkeitsbereich der Stadt Friesack liegt, habe ich noch nicht geprüft. Hindernisse sind mir zumindest nicht offensichtlich.
Meinungen dazu?


In der SVV-Sitzung am 12.11.2019 wurde die Verwaltung gebeten noch einmal den Handlungsspielraum auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Hier gäbe es evtl. Möglichkeiten ohne gesonderte Satzung aktiv zu werden.

Hauptausschuss 07.01.2020 TOP 10 ÖT: Wir haben die aktuelle Entwicklung überprüft. Die Katzenpopulation am Burgberg ist in den vergangenen Wochen drastisch zurückgegangen –vermutlich, weil Jungtiere aufgrund der kalten Jahreszeit verendet sind. Nach der öffentlichen Diskussion in der SVV-Sitzung am 12.11.2019 konnten keine neuen Fütterungen beobachtet werden. Ich gehe derzeit davon aus, dass sich in der Bevölkerung herumgesprochen hat, dass eine Fütterung – v.a. mit Essensresten – nicht erwünscht ist. Eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere ist weder im Sinne der Einwohner der Stadt Friesack noch förderlich für das Tierwohl. Die Verwaltung teilt auf Nachfrage mit, dass bereits im aktuellen Rechtsrahmen Handlungsspielraum besteht, um Extremfällen zu begegnen. Wenn es eine „Plage“ (bspw. mehr als 5 Katzen, schlechter Gesundheitszustand, Fütterung im Freien) gibt, kann das Amt durchgreifen. Die Notwendigkeit einer speziellen Katzenschutzverordnung sehe ich derzeit nicht mehr. Sollte es jedoch nicht funktionieren, werde ich das Thema erneut in die SVV tragen.
Meine Meinung: Wer füttert, ist Halter, und somit für die Katzen verantwortlich.
Mein Appell: Bitte nicht aus falsch verstandener Tierliebe weiteres Elend fördern.

>In der SVV-Sitzung am 12.11.2019 wurde die Verwaltung gebeten noch einmal den Handlungsspielraum auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Hier gäbe es evtl. Möglichkeiten ohne gesonderte Satzung aktiv zu werden.
Auszug aus der Niederschrift SVV-Sitzung 12.11.2019 TOP 11 ÖT:
„Weiterhin bezieht sich der ehrenamtliche Bürgermeister auf ein Problem mit freilebenden Katzen im Bereich des Burgberges. Er nimmt Bezug auf eine Verordnung der Stadt Jüterbog und möchte eine Katzenschutzverordnung mit dem Ziel der Zwangskastration von Katzen diskutieren. Er hatte im Vorfeld hierzu Kontakt mit dem Tierarzt Dr. Zellmer aufgenommen, der sich grundsätzlich für eine solche Verordnung ausspricht.
Die Stadtverordnete Heckert erzählt aus eigenem Erleben von dem Problem der freilaufenden Katzen, die teilweise aus Mitleid gefüttert werden. Das Einfangen gestalte sich jedoch schwierig.
Der Stadtverordnete Volker Karle bezieht sich auf ein durch ihn geführtes Gespräch mit Dr. Zellmer. Er hatte ein anderes Ergebnis des Gespräches im Kopf. Hiernach seien der Beschluss einer Satzung und die Durchsetzung schwer- bis undurchführbar.
Der Amtsdirektor erläutert hierzu die Auffassung der Verwaltung. Eine solche Satzung ist nahezu nicht vollziehbar. Tierhalter ist bereits derjenige, der ein Tier einmalig füttere. Wer dies also aus Mitleid tue, sei im Falle der Feststellung sofort durch die Ordnungsbehörde als Halter in Anspruch zu nehmen. Eine Ausstattung von Katzen mit einem Chip und ein Auslesen sind eine theoretische Größe. Zutreffend ist, dass eine gewisse Anzahl von freilebenden Katzen sehr schnell durch die Populationsvergrößerung ein Problem sind. Wenn jedoch freilebende Tiere an sich für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden, könne das Ordnungsamt prüfen, ob es nicht durch Einfangen und Kastrieren der Katzen diese Gefahr beseitigen kann. Diese Kosten würde dann jedoch das Amt als Ordnungsbehörde zu tragen haben.
Es wird vom Stadtverordneten Meinecke eingewandt, dass zunächst eine artgerechte Haltung von Katzen auf dem Grundstück Hamburger Straße durchgesetzt werden sollte. Hierum sollten sich die zuständigen Stellen kümmern. Nach seiner Einschätzung stammt ein Großteil der Katzen im Bereich des Burgberges von diesem Anwesen.
Der Amtsdirektor und einige Stadtverordneten führen aus, dass sie persönlich zum ersten Mal von diesem angeblichen Problem Kenntnis erlangen.
Der ehrenamtliche Bürgermeister führt aus, dass er von 2 Müttern angesprochen wurde. Diese hätten Angst, dass Autofahrer einer Katze ausweichen und dabei auf den Bürgersteig abkommen.
Der Amtsdirektor sieht diese Gefahr als konstruiert an, vielmehr sei die Gefahr einer weiteren Vermehrung und Übertragung von Krankheiten untereinander und auf andere Haustiere real.“

Die Katzenpopulation am Burgberg / Brücke Kleiner Havelländischer Hauptkanal / Hamburger Straße hat abgenommen, derzeit wurden keine Fütterungen mehr beobachtet. Es besteht die Hoffnung, dass sich herumgesprochen hat, dass eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen weder dem Tierwohl noch der öffentlichen Sicherheit dienlich ist.
Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin: Derjenige der Katzen füttert, wird damit auch Halter und muss die Verantwortung für die Tiere übernehmen. Die Amtsverwaltung wird bei Gefahr handeln und dem Halter können Kosten entstehen. Wer scheinbar wilde oder halterlose Katzen füttert, wird automatisch zum Halter der Katzen und kommt in die Kostenpflicht!
Tierschützer fordern schon länger eine Kastrationspflicht.
Hier mal ein Beitrag vom Tierschutzbund, der aufzeigt, dass es umsetzbar ist:
Die Zeiten in denen man meinte, kastrierte Katzen seien träge und würden keine Mäuse mehr fangen sollten inzwischen vorbei sein. Und es müsste inzwischen hinlänglich bekannt sein, dass Katzen nicht erst einmal „werfen“ müssen bevor die kastriert werden können.
Beispiel: http://www.jueterbog.de/ortsrecht/Katzenkastration.pdf