Beim Dorfgemeinschaftshaus (DGH) im Ortsteil Zootzen/Damm handelt es sich um eine Immobilie im Eigentum der Stadt Friesack. Vgl. https://friesack.mit.vision/f/uebersicht-immobilien-amtsbereich-friesack/
Standort: Bezirksstraße 4, 14662 Friesack https://goo.gl/maps/ihr8ijbB3LUVqpB6A


Gibt es ein Foto vom DGH welches frei verwendet werden darf?

Einnahmen aus Vermietung vom DGH sollen wiederum der Entwicklung vom DGH zu Gute kommen. Ähnlich wie bei der Freilichtbühne würde es sich um das gleiche „Produkt“ im Haushalt handeln. D.h. im ersten Schritt werden Einnahmen aus Vermietung gegen die Kosten gerechnet und Überschüsse könnten in das DGH investiert werden. Somit sollte es im Interesse vom Ortsteil liegen, dass mit dem DGH auch Einnahmen generiert werden.

In der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil der SVV-Sitzung am 17.12.2019 hat sich Jürgen Brockmann, Einwohner vom OT Zootzen, zu einer zukünftigen Nutzung vom DGH geäußert. Er weist darauf hin, dass DGH und auch Sportplatz mit der Gemeindereform (vermutlich https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-215729 aus dem Jahr 1992 gemeint) von den Bürgern von Zootzen in die Stadt Friesack eingebracht wurden. Daher müsse man die Belange der älteren Einwohner aus Zootzen auch in der Stadt Friesack berücksichtigen. Er wünsche sich, dass das, im OT Zootzen geplante, Einwohnergremium bei Entscheidungen zur Vermietung des DGH beteiligt werde. Nach seinem Verständnis würden die Einwohner im OT die Vermietung an Ortsfremde würde nicht wollen. Der Vorsitzende Christoph Köpernick erklärt, dass die Fragestellung ähnlich der Freilichtbühne sei. Grundsätzlich handle es sich um öffentliches Eigentum. Dabei seien Gleichheitssatz und Einnahmemöglichkeiten für den Haushalt der Stadt Friesack zu beachten. Er begrüßt jedoch, wenn das Einwohnergremium bei der Entscheidungsfindung gehört werde.
Für das DGH gibt es derzeit noch keine eigene Nutzungs- und Gebührensatzung. Eine Arbeitsgruppe rund um die Ortsvorsteherin entwickelt derzeit einen Entwurf und wird diesen als Vorschlag an die Verwaltung übersenden. Ich finde eine klare Regelung unabdingbar, um eine reibungslose Nutzung der städtischen Immobilie für verschiedene Zwecke zu ermöglichen. Für die Freilichtbühne gibt es bereits eine Nutzungssatzung, jedoch aus verschiedenen Gründen keine Gebührensatzung (vgl. https://friesack.mit.vision/f/freilichtbuehne/). Der Fall ist beim DGH m.E. einfacher gelagert, so dass eine Regelung gefunden werden kann. Auf Grundlage einer Regelung ließe sich die Immobilie für Veranstaltungen dann auch besser vermarkten. Beispiel: https://www.nuernberg.de/internet/historischer_rathaussaal/preise.html Im nächsten Schritt wäre denkbar, es als Veranstaltungs-Location auf bspw. https://www.spacebase.com/de/ einzutragen. Eine bessere Auslastung städtischer Immobilien gegen Gebühr bietet die Chance direkte Einnahmen für die Stadtkasse zu generieren, sowie Besucher mit sekundärem wirtschaftlichen Nutzen nach Friesack zu locken (Stichwort „Gastgewerbe“). Die Notwendigkeit zur Genehmigung und ordnungsrechtliche Schranken bleiben davon unberührt.