Wenn ein Medium – in diesem Fall eine Fahrbahn – eine begrenzte Kapazität aufweist und von mehreren Teilnehmern – in diesem Fall Verkehrsteilnehmern mit unterschiedlichen Maßen und Geschwindigkeiten – genutzt werden soll, bedarf es Regeln, um Kollisionen zu vermeiden. Während man in der Signal- und Nachrichtenübertragung dazu Multiplexverfahren wie bspw. Signalmodulation einsetzen kann, bedarf es im Straßenverkehr anderer Lösungen: Entweder Verkehrsregeln oder eine räumliche Trennung – die Schaffung eines zusätzlichen Mediums.
Entlang der L166 verläuft ein von der Fahrbahn abgetrennter gemeinsamer Geh- und Radweg in südliche Richtung zwischen Bahnhof Friesack (Mark) und Ortseingang Stadt Friesack (Kernstadt).
In nördliche Richtung führt entlang der L166 kein solcher Weg. Radfahrer und Fußgänger, welche vom Bahnhof Richtung Ortsteil (OT) Zootzen und OT Wutzetz gelangen möchten, müssen daher die Fahrbahn der L166 verwenden. Die Benutzung der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer ist auf Landstraßen grundsätzlich erlaubt und auf der L166 nicht verboten. Diese Möglichkeit wird von unempfindlichen oder mutigen Menschen regelmäßig genutzt. Andere meiden aus Unwohlsein oder Sicherheitsbedenken die Strecke und nutzen statt Fahrrad im Zweifel das Auto. In jedem Fall ist die aktuelle Situation für Radfahrer nicht sonderlich attraktiv.
Ein, von der Fahrbahn abgetrennter, Geh- und Radweg entlang der L166 in nördliche Richtung, wurde bisher – scheinbar aufgrund knapper finanzieller Mittel im Vergleich zur geringen Anzahl der betroffenen Einwohner im OT Zootzen und im OT Damm – nicht ins Kalkül gezogen.
Trotzdem sollten wir im Bestreben sein, die Verkehrsanbindung zwischen Bahnhof und den Ortsteilen weiter zu verbessern – auch um eine touristische Erschließung zu erleichtern und die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Diskussion Lösungsideen:
(1) Geschwindigkeitsreduzierung: Eine pauschale Geschwindigkeitsreduzierung auf bspw. 50 km/h kann zwar die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger erhöhen, schränkt jedoch die effiziente Nutzung der L166 für den motorisierten Verkehr ein. Konflikte oder Verkehrsverlagerung sind zu befürchten. Die L166 dient nicht nur der Anbindung der Ortsteile zur Kernstadt Friesack, sondern auch als Durchgangsstraße der Anbindung zwischen LK HVL und LK OPR – jeweils zwecks regelmäßigem Pendel- und Lieferverkehr. Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde somit im Interesse Weniger die Interessen Vieler beschränken, während es Alternativen ohne Kannibalisierung gibt. [Bewertung: nicht empfehlenswert]
(2) Dezidierter Radweg neben der Fahrbahn – neues Medium schaffen: Die nach aktuellem Stand der Technik beste Lösung, welche auch entlang der B5 und B188 ausgebaut wird. Leider auch die teuerste Lösung – neben den Baukosten ergeben sich Herausforderungen an Engstellen und Brücken, sowie eigentumsrechtliche Fragen. Wenn trotz höherem Verkehrsaufkommen nicht einmal die komplette Strecke neben der B188 ausgebaut wird, dann ist es unwahrscheinlich, die Finanzierung für den Bau neben der L166 zu sichern. Ausgehend vom aktuellen Stand der Technik, scheint ein gesonderter Radweg die sicherste Lösung, doch die Technik könnte sich bald sprunghaft entwickeln, siehe (7). [Bewertung: derzeit beste Lösung]
(3) Kampagne zur gegenseitigen Rücksichtnahme: Autofahrer und weitere Verkehrsteilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu ermutigen, kann im Zweifel immer nützlich sein. Das reicht jedoch nicht zur vollständigen Lösung des Problems. Eine solche Kampagne kann nur eine flankierende Maßnahme darstellen. [Bewertung: ggf. flankierende Maßnahme]
(4) Hinweisschilder: Es ist derzeit unklar ob es möglich ist, bspw. das Verkehrszeichen 138 zu montieren. Auch wenn dies möglich wäre und tatsächlich zu einer selektiven Verbesserung entlang der L166 führt, so könnte es in der Gesamtbetrachtung negative Auswirkungen auf Landstraßen ohne dieses Hinweisschild haben. M.W. soll das Schild nur an Unfallschwerpunkten, besonders unübersichtlichen Stellen oder bei kreuzendem Radverkehr eingesetzt werden. Diese Voraussetzungen sind beim betroffenen Abschnitt der L166 m.E. nicht gegeben. Eine anlassunabhängige und inflationäre Verwendung von Warn- oder Hinweisschildern kann die Dickfelligkeit – mangelnde Wachsamkeit – der Verkehrsteilnehmer begünstigen. Auf Landstraßen sollte unabhängig von Hinweisschildern immer mit nicht-motorisiertem Verkehr gerechnet werden. [Bewertung: nicht empfehlenswert]
(5) Geschwindigkeitsüberwachung „Blitzer“: Vielleicht kann die Situation entschärft werden, wenn zumindest die Einhaltung des aktuellen Tempolimits sichergestellt wird. Eine Geschwindigkeitsüberwachung kann dies unterstützen. Zuständigkeit zwischen Landkreis und Stadt Friesack, Wirtschaftlichkeit und Nutzen noch unklar. Löst das eigentliche Problem jedoch nicht vollständig. [Bewertung: ggf. flankierende Maßnahme]
(6) Schutzstreifen für Radfahrer außerorts: Siehe Modellprojekt https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/Radverkehr%20in%20St%C3%A4dten%20und%20Gemeinden/Neuigkeiten%20rund%20ums%20Rad/Ergebnisse%20des%20Modellprojekts%20Schutzstreifen%20au%C3%9Ferorts/ Das Projekt wurde im Jahr 2013 gestartet (vgl. https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Bundesweites-Pilotprojekt-Schutzstreifen-fuer-Radfahrer), aber Anfang des Jahres 2019 trotz guter Ergebnisse auf Eis gelegt (vgl. https://www.hna.de/lokales/northeim/northeim-ort47320/bund-will-offenbar-keine-fahrrad-schutzstreifen-10941712.html). Der komplette Bericht findet sich auf der o.g. Website des DStGB. Ein solcher Schutzstreifen stellt nach dem aktuellen Stand der Technik m.E. eine optimale Lösung im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dar – es ließe sich zügig realisieren, da keine neue Infrastruktur geschaffen werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit scheint jedoch auf 70 km/h begrenzt werden zu müssen. Ich empfehle das Thema auf Ebene der SVV Friesack weiter zu verfolgen, Lobbyarbeit über den DStGB zu betreiben und die höheren Ebenen von Politik und Verwaltung zu überzeugen. [Bewertung: Kompromisslösung]
(7) Abwarten: In Hinblick auf die fortschreitende Entwicklung von Fahrassistenzsystemen und (teil-)autonomen Fahrzeugen, sowie der zu erwartenden Einführung der automatischen Geschwindigkeitsabregelung in Neufahrzeugen ab dem Jahr 2022 (vgl. https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/isa-automatisches-tempolimit-ab-2022/) könnte sich die Situation zu Gunsten des nicht-motorisierten Verkehrs schrittweise verbessern. Damit würde die Notwendigkeit baulicher Veränderungen und weiterer Regeln zu Lasten des motorisierten Verkehrs reduziert werden. Auch bedarf es dann nicht noch mehr Bürokratie. Gleichzeitig kann die Verkehrssicherheit zunehmen. Das Veränderungstempo ist schwer abzuschätzen. Zudem ist noch nicht absehbar, ob sich damit auch die „gefühlte“ Verkehrssicherheit der Radfahrer und die touristische Attraktivität der Route verbessern. [Bewertung: sozio-technische Entwicklung beobachten]
Fotos der L166 in der Nähe von OT Zootzen (Damm) von einer Anwohnerin:
Messung Breite der befestigten Fläche:
Messung Innenabstand zwischen den beiden außenliegenden Fahrbahnmarkierungen:

Guter Hinweis mit den Kindern. Da die Idee „(7) Abwarten“ das vermutlich nicht lösen wird, ist es ein Argument gegen Lösungsidee 7.
>wenn die Benutzung von Landstraßen bis 10 Jahren untersagt ist?
Ich habe dazu nur § 2 (5) Satz 1 StVO gefunden. „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.“ Weitere Regelungen zu Landstraßen bzw. außerorts habe ich nicht gefunden. Somit wäre es nach aktueller Kenntnis schon ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erlaubt.

Ich versuche weiterhin zu prüfen wie sich Lösungsidee „(6) Schutzstreifen für Radfahrer außerorts“ im Zusammenhang mit § 2 (5) Satz 1 StVO (Kindern) verhält. Dazu finde ich im Abschlussbericht des Modellprojekts nichts. Die Stadt Friesack ist Mitglied im Städte- und Gemeindebund Brandenburg, mit denen habe ich gerade gesprochen und ich solle mich an die Dachorganisation „Deutscher Städte- und Gemeindebund“ wenden. Das werde ich tun.

Ich konnte mit einem Mitarbeiter beim DStGB sprechen. Die Frage zu § 2 (5) Satz 1 StVO (Kindern) beim Schutzstreifen außerorts wird geprüft. Es gibt aber noch weitere spannende Erkenntnisse:
1. Eine weitere Novelle der StVO stehe bevor. Hierzu solle u.a. dem DStGB in wenigen Wochen ein Referentenentwurf zur Beratung vorgelegt werden. Man gehe aktuell davon aus, dass das Thema „Schutzstreifen außerorts“ eine Rolle spielen werde.
2. Der DStGB favorisiere i.d.R. eine räumliche Trennung, verstehe aber, dass es Anwendungsfälle für den „Schutzstreifen außerorts“ geben könnte, wenn es aus baulichen oder finanziellen Gründen keine andere Möglichkeit gibt, sowie der Sicherheit diene.
3. Modellprojekte oder Interesse am „Schutzstreifen außerorts“ aus dem Land Brandenburg seien dem DStGB nicht bekannt.
4. Grundsätzlich könne man versuchen im Rahmen eines Verkehrsversuches ein Modellprojekt „Schutzstreifen außerorts“ in Friesack zu machen, dazu müssten wir uns an das Landesministerium (vermutlich Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Land Brandenburg) wenden. Solche Verkehrsversuche sind jedoch nur temporär.
5. Im Zuge der Novelle der StVO wäre der DStGB stark interessiert dazu ein konkretes Beispiel zu kennen und freue sich über weitere Infos zu unserer Idee an der L166.

Ich habe noch das hier gefunden: https://www.verkehrsbrief.de/bmvi-erteilt-fahrrad-schutzstreifen-ausserorts-absage/
>[..] vorgelegte Abschlussbericht kommt in seinem Fazit zu dem Ergebnis, dass die Schutzstreifen nur auf Straßen mit weniger 2000 Kfz pro Tag und einer Gesamtfahrbahnbreite von mindestens 6m sinnvoll sind.
D.h. wir müssen herausfinden ob die Gesamtfahrbahnbreite mindestens 6 Meter beträgt und ob die Strecke von weniger als 2000 Kfz pro Tag befahren wird. Nur dann könnte es überhaupt eine Chance geben.
Alles steht und fällt jedoch mit den Entscheidungen auf höheren Ebenen. Wir können uns nur als „sehr interessiert“ positionieren.
Ich als Visionär träume von einem Radweg aus Solar Panel vom Friesacker Bahnhof bis zum Abzweig Wutzetz- besser bis in den LK OPR.
https://utopia.de/solar-radweg-koeln-deutschland-111714/
Vielleicht ist es so zu finanzieren!
Ein weiteres Problem für mich als Mutter ist, dass ich mit meinem Kind bis es zehn Jahre alt ist rechtlich gesehen diese Straße nicht befahren darf. Wie will ich die Selbstständigkeit meines Kindes fördern und die Umwelt schützen, wenn die Benutzung von Landstraßen bis 10 Jahren untersagt ist?